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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Ausbildungslehrgänge

Die Anmeldung zu Seminaren und Fachlehrgängen bedarf der Schriftform. In Ausnahmefällen und nach persönlicher Detailabstimmung zwischen Lehrgangsleiter und Teilnehmer ist die Kursanmeldung auch telefonisch möglich. Mit der Bestätigung  ist das Veranstaltungsprogramm verbindlich.

Einwände gegen Kursbestätigungen sind sofort, bis spätestens zur nachfolgend angezeigten Sperrfrist, an den Lehrgangsträger zu richten.

Zahlungsbedingung: Die Teilnehmergebühren sind generell vor Beginn der Veranstaltung oder spätestens am Schulungstag zu bezahlen. Bei Kranführer- oder Sachkundigenpraktikum ist der Betrag nach Erhalt der Rechnung und der Praktikumsbescheinigung sofort fällig! 

Stornierungen: Werden gemeldete Teilnehmer bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung zurückgezogen, so stellen wir die bis dahin angefallenen Aufwands- und Bearbeitungskosten mit 18 % vom Teilnehmergesamtpreis in Rechnung!

Stornierungen, die nicht 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn veranlasst werden, muss die Teilnehmergebühr generell voll berechnet werden und umfasst die Lehrgangsteile Theorie und Kranpraxis! 

Teilnehmer, die nicht vor Ablauf der Stornierungsfrist abgemeldet werden bzw. einer Sonderregelung unterliegen, und am Kurstag nicht zur Veranstaltung erscheinen, ist der Auftraggeber grundsätzlich zur Zahlung des vollen Lehrgangsbetrages verpflichtet. 

Eine Vertretung des gemeldeten Teilnehmers ist bis Kursbeginn möglich! Generell ist eine zwingende Kursverhinderung auf den nächsten Unterweisungs- bzw. Lehrgangstermin zu verlegen! 

Bei zeitlich versetzten, betriebsinternen  Kranpraxiskursen sind die Abmeldefristen für den Gesamtkurs bereits verstrichen, so dass Durchführungstermine mit dem Auftragsgeber so abgestimmt werden, dass die Teilnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen. Kommt es zu einen unplanmäßigen Kranpraxisausfall- oder Abbruch, z. B. aus betriebs- oder betreiberinternen Gründen, Nichterscheinen des Teilnehmers, Stromausfall, starker Wind sind solche, die der Lehrgangsträger nicht zu vertreten hat. Für derartige Ausnahmefälle berechnen wir, die bis dahin angefallenen Bearbeitungs- und Aufwandskosten je Kranführer 18 % von der vereinbarten Praktikumssumme, sowie die vereinbarten Reisekosten. 

Vorbehalten sind Terminänderungen-/Umverlegungen im notwendigen Fall, z.B. Über- und Unterbelegungen, extreme wetterbedingte Einflüsse, Krankheit oder sonstige unabdingbare Ereignisse! 

Lehrgänge, die im Verhinderungsfall durch den Lehrgangsträger Sachverständigenbüro Menne nicht realisiert werden und innerhalb von sechs Monaten nicht nachgeholt werden können, erhalten die Delegierungsbetriebe bzw. Privatteilnehmer, die vorausgezahlten Lehrgangskosten in voller Höhe zurück! 

Haftung:  Das Sachverständigenbüro A. Menne haftet nicht bei Unfällen und bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. 

Der Seminarträger-/Ausbilder, haftet nicht für mögliche Gefahren hinsichtlich Sachbeschädigungen, die durch Fehlsteuerungen oder Nichtbefolgen von Anweisungen durch Kursteilnehmer verursacht werden. Er haftet nicht für Schäden an angemieteten Kränen, oder überlassenen Flurförderzeugen oder anderen Maschinen und Geräten. Die Haftungseinschränkung ist auf Fälle von Fahrlässigkeit begrenzt und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit rechtlich unwirksam. Die zuständige BG deckt betriebliche Unfälle ab. Privatteilnehmer müssen SV- versichert sein! Bei UVV- Sachkundigen- und Sachverständigenprüfungen an  überprüfungsbedürftigen Kränen haftet der Auftragnehmer- Prüfer nicht für das selbsterzeugen der Maximallast mittels Kranwaage am Kran für den Fall, wenn keine angeforderte Höchstlast bereitgestellt wurde und gegen diese praxisbewährte Verfahrensweise nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen wurde.

Der Sitz des Gerichtsstandes ist auch für Auftraggeber, die nicht im rechtlichen Sinne Kaufmann sind, an Hövelhof gebunden.